TEILNAHMEBEDINGUNGEN FUER AUSSTELLER DER HUT-MESSEAllgemeines Diese Teilnahmebedingungen gelten in vollem Umfang für jede Geschäftsverbindung zwischen MIX concepts | Dieter Holhorst - im Folgenden Veranstalter genannt - sowie dem Geschäftspartner - im Folgenden Aussteller genannt -, der mit Absenden des Anmeldeformulars auf www.hut-messe.com diese Teilnahmebedingungen als gelesen bestätigt und akzeptiert. Das Anmeldeformular ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Grundsätzlich gelten immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber einer jeweiligen Messe-Location. Auf diese wird im jeweiligen Anmeldeformular verlinkt. Anmeldung Eine Anmeldung ist erst nach offizieller Bekanntgabe des jeweils aktuellen Termins für eine Hut-Messe durch uns möglich. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular auf unserer Webseite www.hut-messe.com. Standvergabe Die Standvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge nach Rechnungsstellung. Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern liegt grundsätzlich im Ermessen des Veranstalters unter Berücksichtigung des Messe-Konzepts. Der Aussteller hat keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Hut-Messe oder einen bestimmten Standplatz. Etwaige Absagen bedürfen keiner Begründung. Mit einer Zusage wird dem Aussteller ein Standplatz zugeteilt. Sollte es dem Veranstalter nicht möglich sein, die vom Aussteller im Anmeldeformular gewünschte Standgröße zur Verfügung zu stellen, wird der Veranstalter dem Aussteller ein alternatives Angebot unterbreiten. Wenn dieses für den Aussteller nicht akzeptabel sein sollte, kann er vom Vertrag zurück treten. Der Aussteller erhält mit der Zusage für einen Standplatz eine Rechnung über die fällige Standgebühr. Zusage und Rechnungszusendung erfolgen per E-Mail. Stände/Standplätze Die für die Veranstaltung vermieteten Standplätze werden ohne Inventar gebucht, d.h. es handelt sich um reine Stand-Flächen. Jeder Aussteller hat in eigener Verantwortung für Errichtung und Gestaltung seines Standes zu sorgen. Hierbei sind die jeweils gebuchten Standmaße unbedingt einzuhalten und keinesfalls zu überschreiten. Für eine individuelle und optimale Ausleuchtung der Stände empfehlen wir, einen zusätzlichen Stromanschluss zu buchen. Standgrößen und Teilnahmegebühr Die Standpreise gelten für den jeweiligen Messe-Zeitraum und sind im jeweiligen Anmelde-Formular für eine Messe aufgeführt. Die jeweils möglichen Standgrößen sind ebenfalls dem Anmelde-Formular für eine jeweilige Messe zu entnehmen. Sondergrößen sind nach Absprache möglich. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, auf die wir noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% berechnen. Stromgebühr Wir sorgen für eine Grundbeleuchtung der Veranstaltungshallen. Für zusätzliche Standbeleuchtung bieten wir Stromanschlüsse mit jeweils maximal 1000W Belastbarkeit an. Die Stromkosten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Anmeldeformular zu einer Messe. Die Bestellung des Stromanschlusses muss gemeinsam mit der Buchung des Standes eingehen. Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich. Sollte der Einsatz defekter Geräte durch den Aussteller zu einem Stromausfall führen, ist eine Vertragsstrafe von 150.-€ fällig. Der Strom-Preis versteht sich als Nettopreis, auf den wir die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% berechnen. Zahlungs- und Stornobedingungen Mit dem Erhalt der Rechnung und Eingang der Zahlung des Ausstellers ist die Anmeldung verbindlich bestätigt. Die Rechnung ist bis spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin der Hut-Messe zu entrichten. Bei Nichtzahlung bis zu diesem Zeitpunkt behält sich der Veranstalter vor, den Standplatz anderweitig zu vergeben. Bei einer Stornierung bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhebt der Veranstalter 30% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr. Für Stornierungen bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung wird die Standgebühr komplett fällig bzw. nicht mehr zurückerstattet. Warenangebot Der Aussteller verpflichtet sich, im Anmeldeformular wahrheitsgemäß die auf der Hut-Messe angebotenen Waren aufzuführen. Diese haben in jedem Fall in einem thematisch direkten Zusammenhang mit dem Konzept der Messe ("Hut-Messe - Alles für den Kopf") zu stehen. Im Zweifelsfall hat der Aussteller Rücksprache mit dem Veranstalter zu halten und dessen Erlaubnis einzuholen. Behördliche Genehmigungen & gesetzliche Bestimmungen Die für die Teilnahme an der Hut-Messe ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Aussteller bei den zuständigen Stellen eigenverantwortlich zu erwirken. Der Aussteller verpflichtet sich, an seinem Stand die in Verbindung mit Messeveranstaltungen anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Lebensmittel- und Hygienerechts, des Seuchenrechts, des Handels mit genehmigungspflichtigen Artikeln, des Wettbewerbsrechts, des Steuerrechts und des Zollrechts einzuhalten. An jedem Stand muss vom Aussteller gut erkennbar und leicht lesbar Name und die Anschrift des Gewerbetreibenden angebracht sein, in dessen Name und auf dessen Rechnung verkauft oder ausgestellt wird. Aufgrund der gesetzlichen Auszeichnungspflicht müssen alle Waren grundsätzlich mit Preisen versehen sein. Ablauf der Veranstaltung Die Veranstaltung erstreckt sich über einen Tag. Der Veranstalter informiert den Aussteller mit der Buchungsbestätigung über die Auf- und Abbau-Zeiträume. Die Öffnungszeiten der Hut-Messe stehen bereits im Vorfeld fest und sind auf der Webseite des Veranstalters einzusehen. Detaillierte Informationen für Regelungen am Veranstaltungsort erhält der Aussteller spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Hut-Messe per E-Mail. Standaufbau und -gestaltung Die Stände müssen vor Beginn der Veranstaltung (d.h. 7-11 Uhr) aufgebaut werden und dürfen keinesfalls vor Beendigung der Hut-Messe und ohne Absprache mit dem Veranstalter teilweise oder ganz geräumt werden. Bei Nichteinhaltung erhebt der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 200.- Euro. Die gebuchten Standmaße müssen in jedem Fall beim Aufbau eingehalten werden. Es dürfen keine Standteile oder Waren in andere Stände oder die Gänge ragen. Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Die Verwendung von leicht brennbaren Materialien (z.B. Stroh), brennenden Kerzen, offenem Feuer, sowie das Rauchen sind ebenfalls unzulässig. Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand namentlich zu kennzeichnen und die angeboten Waren auszupreisen. Untervermietung und Überlassung an Dritte Eine Mitnutzung durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Eine Untervermietung der Standfläche ist nicht gestattet. Haftung Standplatz Der Aussteller verpflichtet sich, die Standfläche so zu verlassen, wie diese vorgefunden wurde. Durch Nichteinhaltung ggf. entstehende Kosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Beschädigung der Standfläche (Wände, Decke, Böden), sowie für Müllentsorgung (z.B. Verpackungen, Essensreste etc.). Zudem haftet der Aussteller zu jeder Zeit für seine Waren, ebenso für einfache und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter hinsichtlich Personen- und Sachschäden. Wir übernehmen als Veranstalter die Bewachung der Veranstaltungsräume, jedoch ohne Haftung. Ebenso haften wir nicht für Diebstahl. Wir empfehlen den Abschluss einer Ausstellerversicherung. Verhalten auf der Hut-Messe Während der gesamten Dauer der Messe darf weder das Verhalten des Ausstellers, seiner Mitarbeiter, noch der Zustand seines Standes dazu führen, dass Personen oder Sachen geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Insbesondere dürfen akustische Übertragungseinrichtungen nur mit Genehmigung des Veranstalters betrieben werden. Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner ausgewiesenen Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Ausfall der Veranstaltung Sollte die jeweilige Hut-Messe aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Unwirtschaftlichkeit oder anderer nicht selbst verschuldeter Gründe nicht stattfinden können, verpflichtet sich der Veranstalter, dem Aussteller die Standgebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. Reisekosten, Unterbringung, entgangener Gewinn) können nicht geltend gemacht werden. Filme und Fotografien Der Veranstalter ist berechtigt, während der Hut-Messe zu fotografieren und zu filmen, sowie das so entstehende Material für Werbezwecke folgender Hut-Messen zu verwenden. Gleiches gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse. Eintritt Der Eintritt für Besucher beträgt 5.-€ (Kinder haben freien Eintritt). Der Eintrittspreis kann Messe-Besuchern auf Einkäufe ab 70.-€ angerechnet werden. Jeder Aussteller erhält pro Quadratmeter Standfläche vier Eintrittskarten (bei einem 3x2m Stand wären dies 6x4=24 freie Eintrittskarten). Akzeptieren der Teilnahmebedingungen Durch Absenden des Anmeldeformulars für Aussteller auf unserer Webseite www.hut-messe.com akzeptiert der Aussteller die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen. Veranstalter MIX concepts Dieter Holhorst Broockkampsweg 25 224534 Hamburg Web: www.hut-messe.com E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Umsatzsteueridentifaktionsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE118104384; Betriebsnr.:16522891 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Hamburg Stand dieser Teilnahmebedingungen: 21.07.2016 (Änderungen vorbehalten) Download: Teilnahmebedingungen als PDF |